Diese Bedingungen gelten vereinbart für Dienstleistungen zwischen Tec2Web
StGes, Berliner Weg 9, 35510 Butzbach (im Folgenden Tec2Web
genannt) und den Nutznießern der vereinbarten Dienstleistungen (im Folgenden Auftraggeber
genannt).
Stand: 1. Januar 2011
Tec2Weberteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Tec2Webweder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt
Tec2Webeine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
Tec2Webüberträgt dem Auftraggeber die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Tec2Webhat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
Tec2Webzum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Tec2Websofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Tec2Webberechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Tec2Webfür den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Tec2Webhohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Arbeiten, 25% nach Abnahme.
Tec2Webist zur sofortigen Leistungsverweigerung und daraus resultierenden Kündigung der Vertragsverhältnisse berechtigt, wenn der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug gerät oder die Leistungen auf seinem gehosteten Server durch unsachgemäße Benutzung in seiner Gesamtheit beeinträchtigt. Insbesondere ist
Tec2Webberechtigt durch Verzug enstandene Leistungsverweigerung die gelieferte Leistungen zurückzufordern und den freien Internetzugang der Homepage zu unterbinden. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von
Tec2Webnachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Tec2Webbehält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von
Tec2Websondern von nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers beauftragten Drittunternehmen erbracht und
Tec2Webin Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht im das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.
Tec2Webist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
Tec2Webentsprechende Vollmacht zu erteilen.
Tec2Webabgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber,
Tec2Webim Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Tec2Webist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat
Tec2Webdem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von
Tec2Webgeändert werden.
Tec2WebKorrekturmuster vorzulegen.
Tec2Weberfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist
Tec2Webberechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
Tec2Webhaftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Tec2Web10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich.
Tec2Webist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Tec2Webverpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
Tec2Webhaftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Auf keinen Fall haftet
Tec2Webfür mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.
Tec2Webverpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet
Tec2Webfür seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Tec2Webnotwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
Tec2Webhaftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Tec2WebBeanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei
Tec2Webgeltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
Tec2Webnicht.
Tec2Webbeinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt
Tec2Webkeine Haftung.
Tec2Webdar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an
Tec2Webübergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten.
Tec2Webist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei
Tec2Webin Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch
Tec2Webfreigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des Auftraggeber oder Dritter ist nicht gestattet.
Tec2Webbehält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Tec2Webeine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann
Tec2Webauch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Tec2Webübergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber
Tec2Webvon allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Tec2Webist wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden zu plazieren und diesen mit einem Link zur
Tec2Web-Internetseite zu versehen. Hier wird jedoch ausschließlich für
Tec2Webgeworben. Der Kunde erlaubt
Tec2Webdas Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von
Tec2Webals Referenz. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Auftraggebern von
Tec2Webübernimmt
Tec2Webkeine Haftung.
Tec2Web.
Tec2Webist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.